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   BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61   

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https://dejure.org/1962,14157
BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61 (https://dejure.org/1962,14157)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1962 - V ZR 6/61 (https://dejure.org/1962,14157)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1962 - V ZR 6/61 (https://dejure.org/1962,14157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 914
  • MDR 1962, 390
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
    Derartige zusätzliche Anträge können zwar je nach Sachlage zulässig und zweckmäßig sein (BGHZ 1, 65, 74 m.Nachw.); rechtlich geboten sind sie aber nicht.
  • RG, 16.04.1919 - IV 412/18

    Ablehnung der Auseinandersetzung unter Miterben; Möglichkeit der Berichtigung der

    Auszug aus BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
    Dem Umfang nach geht der Auseinandersetzungsanspruch grundsätzlich nur auf Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses; eine auf einen Teil des Nachlasses beschränkte Auseinandersetzung kann - gegen den Willen eines Miterben - nur verlangt werden, wenn besondere Gründe es rechtfertigen und die Belange der Erbengemeinschaft nicht beeinträchtigt werden (RGZ 95, 325, 327; RG HRR 1929 Nr. 1831; Planck/Ebbecke a.a.O. Anm. 2; RGRK a.a.O. Anm. 18; Staudinger/Lehmann a.a.O. Rdn. 12; Erman/Bartholomeyczik a.a.O. Anm. 7; Siebert/Ehard/Eder a.a.O. Rdn. 6; Palandt/Keidel a.a.O. Anm. 7; vgl. Kipp/Coing a.a.O. § 116 V).
  • BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60

    Übernahmerecht als Vermächtnis

    Auszug aus BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
    Diese Bestimmung gilt allerdings unmittelbar nur für diejenigen Übernahmerechte, die zugleich ein Vermächtnis darstellen; das sind solche, die den Berechtigten nach dem Willen des Erblassers gegenüber den übrigen Miterben begünstigen wollen (vgl. das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Senatsurteil vom 8. November 1961 V ZR 31/60 und außer den dortigen Zitaten noch Bartholomeyczik, Erbrecht 5. Aufl. § 43 III 3).
  • BGH, 29.06.1955 - IV ZR 55/55

    Neue Urkunden im Revisionsrechtszug

    Auszug aus BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
    Er ist jedoch trotz § 561 Abs. 1 ZPO ausnahmsweise zu berücksichtigen, weil sein Eintritt auf bloßem Zeitablauf beruht (vgl. BGH LM BGB § 240 Nr. 1) und seine Nichtberücksichtigung gegen höhere Belange der Allgemeinheit und der ihr dienenden Rechtspflege verstoßen würde (vgl. BGHZ 18, 59, 60), indem die Parteien "Steine statt Brot" erhalten (so die Revisionsbegründung) und zu einem im wesentlichen inhaltsgleichen zweiten Prozeß mit weiteren Kosten gedrängt würden, in welchem die Ergebnisse des vorliegenden Rechtsstreits jedenfalls nicht unmittelbar verwertet werden könnten.
  • RG, 26.01.1938 - VI 220/37

    Kann sich ein Kläger, dem das Landgericht bei Festsetzung von Rentenbezügen

    Auszug aus BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
    Denn der Kläger hatte sich im Berufungsverfahren durch seinen Antrag, die Berufung des Beklagten zurückzuweisen, den Umfang der landgerichtlichen Verurteilung antragsmäßig zu eigen gemacht und damit für die zweite Instanz den etwaigen erstinstanzlichen Mangel beseitigt, ohne daß es dazu einer Anschlußberufung bedurft hätte (so für den insoweit gleichliegenden Fall des Zusprechens eines Mehr gegenüber dem Klagantrag zutreffend RGZ 157, 23, 24 und BGH LM BEG § 21 Nr. 3 gegen RGS 110, 150, 151/2; ebenso Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. § 308 zu Fußn. 11; Wieczorek, ZPO § 308 D; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl. § 129 I 2 gegen Ende).
  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 37/96

    Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts; Darlegungs- und Beweislast

    Danach ist der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft nicht nach § 6 Satz 1 ZPO und damit nach dem vollen Wert des Nachlasses (so noch BGH, Beschl. v. 16. Februar 1962 - V ZR 6/61, NJW 1962, 914, 915), sondern gemäß § 3 ZPO nach dem Interesse des Klägers am Auseinandersetzungsplan und damit regelmäßig nach dem Wert seines Erbanteils zu bemessen (BGH, Urt. v. 24. April 1975 III ZR 173/72, NJW 1975, 1415, 1416).
  • BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99

    Rückwirkung einer Erbauseinandersetzung

    Das ergibt sich aus dem Rechtsgedanken des § 2184 BGB, demzufolge dem Vermächtnisnehmer die seit dem Anfall des Vermächtnisses gezogenen Früchte gebühren (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Januar 1962 V ZR 6/61, Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg --BWNotZ-- 1962, 259).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2018 - 5 W 11/18

    (Kostenentscheidung nach Vergleichsschluss im Rahmen einer Erbteilungsklage

    Das Gericht, das bei der Erbteilungsklage - wie auch sonst - an die Anträge des Klägers gebunden ist (§ 308 Abs. 1 ZPO), darf die Beklagten nur zur Zustimmung zu dem vom Kläger vorgelegten, nicht zu einem inhaltlich abweichenden Teilungsplan verurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1962 - V ZR 6/61, NJW 1962, 914; OLG Köln, OLGR 2009, 674; Weidlich, in: Palandt, BGB 77. Aufl., § 2042 Rn. 21).

    Angesichts der Schwierigkeiten, die den klagenden Miterben treffen, wenn er - wie hier - die Auseinandersetzung durch Vorlage eines konkreten Teilungsplanes herbeiführen will, den das Gericht auch nicht von sich aus abändern darf, gewinnt die Verpflichtung des Gerichts, auf eine sachgerechte Antragstellung hinzuwirken (§ 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO), an dieser Stelle besonderes Gewicht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1962 - V ZR 6/61, NJW 1962, 914; Weidlich, in: Palandt, a.a.O. § 2042 Rn. 21).

  • BGH, 13.03.1963 - V ZR 208/61
    Sie kann jedoch nicht nur, wenn alle Erben einverstanden sind, sondern auch dann auf einen Teil des Nachlasses beschränkt werden, wenn besondere Gründe vorliegen und die Belange der Erbengemeinschaft nicht beeinträchtigt werden (vgl. RGZ 95, 325, 326, 327; Urteil des Senats vom 24. Januar 1962, V ZR 6/61, und das dort angeführte Schrifttum).
  • OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06

    Anspruch auf Zahlung eines Testamentsvollstreckers auf Verteilung des nach

    Er darf den Beklagten nicht zu einer Auseinandersetzung verurteilen, die inhaltlich von dem Teilungsplan abweicht, den der Kläger seinem Klageantrag zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1156 ff zu einer Gesamtgutauseinandersetzung einer Gütergemeinschaft unter Hinweis auf die - unveröffentlichte - Entscheidung des BGH vom 24.01.1962 - V ZR 6/61 - zum rechtsähnlichen Fall der Erbauseinandersetzung).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 48/87

    Gerichtliche Gestaltungsfreiheit bei Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

    Er darf also den Beklagten nicht zu einer Auseinandersetzung verurteilen, die inhaltlich von dem Teilungsplan abweicht, den der Kläger in seinem Klageantrag aufgestellt hat (vgl. Planck/Unzner BGB 4. Aufl. § 1474 Anm. 5; Dölle Familienrecht Band I § 80 I Seite 974; vgl. auch zu dem rechtsähnlichen Fall der Erbauseinandersetzungsklage BGH, unveröffentlichtes Urteil vom 24. Januar 1962 - V ZR 6/61 - und Johannsen WM 1970, 738, 744).
  • LG Berlin, 20.06.2023 - 65 S 198/22

    Zulässigkeit einer Berufungeinlegung mittels einer qualifiziert elektronischen

    Bei der Auskunft des Abgeordnetenhauses von Berlin handelt sich um eine amtliche Auskunft, die als Beweismittel im Prozess verwertet werden kann und ihrem Inhalt nach ein Sachverständigengutachten der Behörde darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1963 - V ZR 6/61, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 12. Januar 1976 - VIII ZR 273/74, juris Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21

    Bei der nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung können die

    Hierzu müsste nämlich feststehen, dass der vorgelegte Teilungsplan in einer seiner aufeinanderfolgend hilfsweise beantragten Fassungen, ggf. auch nach einem - weiteren - gerichtlichen Hinweis, in vollem Umfang annahmefähig war, also zutreffend das Ergebnis der vorzunehmenden Erbauseinandersetzung wiedergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1962 - V ZR 6/61, NJW 1962, 914; Senat, Beschluss vom 6. März 2018 - 5 W 11/18, FamRZ 2018, 1104).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

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  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 132/73

    Aufrechnungsverbot in AGB im Konkursfall

    Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof haben dementsprechend bereits in einigen Fällen neue Tatsachen materiell-rechtlich berücksichtigt, wenn sie nicht beweisbedürftig waren (Änderung der Patentlage BGHZ 3, 365 m.w.N.; Erteilung einer Devisengenehmigung, BGH, Urt. v. 25.6.53 - IV ZR 135/51, und Eintritt der Volljährigkeit, BGH, Urt. v. 24.1.62 - V ZR 6/61, beide wiedergegeben in BGHZ 53, 128, 131, wo der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit berücksichtigt worden ist).
  • BGH, 06.06.1962 - V ZR 45/61

    Rechtsmittel

  • OLG München, 03.01.1990 - 15 U 3465/89

    Gebührenbemessung im notariellen Erbauseinandersetzungsverfahren über

  • BGH, 17.03.1969 - III ZR 156/68

    Streitwert: Grundstück - Erbauseinandersetzung

  • LG Münster, 22.04.2003 - 2 O 403/02

    Anspruch auf Erbauseinandersetzung bzgl. eines Grundstücks im Hinblick auf die

  • KG, 20.01.1969 - 1 W 3125/68

    Streitwert: Grundstück - Erbauseinandersetzung

  • BGH, 07.02.1962 - V ZR 210/60

    Rechtsmittel

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